Recht: Gesetze und Verordnungen
Schädlingsbekämpfung und Schädlingsmanagement sind komplexe Aufgaben, die so gelöst werden müssen, dass es zu keiner nachteiligen Beeinflussung von Menschen, Produkten, Räumlichkeiten und Umwelt kommt. Die strikte Einhaltung der Arbeitsschutzrichtlinien, der Richtlinien zum Lebensmittelschutz und der tierschutzrechtlichen Bestimmungen ist deshalb elementar.
Aus verschiedenen Gesetzen und Verordnungen lassen sich wichtige Vorgaben für die Schädlingsbekämpfung und das Schädlingsmanagement ableiten:
BJagdG – Bundesjagdgesetz
Das Bundesjagdgesetz regelt das Jagdrecht in Deutschland. Im Bundesjagdgesetz ist unter anderem definiert, welche Tiere als jagdbar gelten und wie die Jagd auszuüben ist. Neben dem Bundesjagdgesetz gibt es in jedem Bundesland ein eigenes Landesjagdgesetz, das vorrangig gilt. In der Schädlingsbekämpfung spielen die Jagdgesetze beispielsweise im Zusammenhang mit Mardern oder Waschbären eine Rolle. Hier finden Sie das komplette BJagdG zum Nachlesen.
BNatSchG – Bundesnaturschutzgesetz
Im Bundesnaturschutzgesetz gibt es beispielsweise Regelungen zum Umgang mit besonders geschützten Arten, die in der Schädlingsbekämpfung relevant sein können. So sind beispielsweise Hornisse und Maulwurf besonders geschützt und dürfen entsprechend nicht wie Wespen oder Wühlmäuse bekämpft werden. Hier gelangen Sie zum vollständigen BNatSchG.
ChemG – Chemiekaliengesetz
Das Chemikaliengesetz ist ein Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen. Es dient dazu, den Menschen und die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe und Gemische zu schützen, wobei es insbesondere um die Erkennbarkeit, Abwendung und Vorbeugung der Entstehung geht. Im Chemikaliengesetz ist der Umgang mit gesundheitsgefährdenden Schädlingsbekämpfungsmitteln geregelt. Außerdem fordert das Gesetz für die Durchführung von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen Sachkunde. Das vollständige ChemG können Sie hier nachlesen.
DIN 10523 – Lebensmittelhygiene – Schädlingsbekämpfung im Lebensmittelbereich
Die DIN 10523 ist als Norm für die Schädlingsbekämpfung im Lebensmittelbereich gültig. Sie soll bei der Auswahl und Durchführung geeigneter und angemessener Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung unterstützen. Darüber hinaus dient sie als Anleitung für die Prophylaxe, Einführung geeigneter Kontrollsysteme und die Durchführung von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen bei der Lebensmittelherstellung, bei der Behandlung von Lebensmitteln sowie bei der Inverkehrbringung von Lebensmitteln. Die DIN 10523 steht rechtlich im Zusammenhang mit den Regelungen der VO (EG) Nr. 852/2004, dem LFGB und der LMHV. Weitere Informationen zur DIN 10523 finden Sie hier.
GefStoffV – Gefahrstoffverordnung
Die Gefahrstoffverordnung gibt Aufschluss darüber, wer zur Ausübung der Schädlingsbekämpfung berechtigt ist und was dabei zu berücksichtigen ist. Die diesbezüglichen Informationen finden sich in Anhang 1 unter Nummer 3 und können hier nachgelesen werden.
IfSG – Infektionsschutzgesetz
Im Infektionsschutzgesetz IfSG bzw. dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen geht es im 4. Abschnitt §18 um „Behördlich angeordnete Entseuchungen, Entwesungen, Bekämpfung von Krankheitserreger übertragenden Wirbeltieren, Gebühren und Auslagen“, wo unter anderem definiert ist, dass bei behördlich angeordneten Entseuchungen, Entwesungen und bei der Bekämpfung von Wirbeltieren, die Krankheitserreger übertragen können, nur bestimmte Mittel und Verfahren angewendet werden dürfen. Hier finden Sie das vollständige Infektionsschutzgesetz online.
LFGB – Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
Das LFGB hat das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegsetz (LMBG) abgelöst und ist am 07.09.2005 in Kraft getreten. Durch das LFGB wird die EU-Strategie zur Lebensmittelsicherheit entlang der Lebensmittelkette in deutsches Recht umgesetzt. Enthalten sind unter anderem Vorschriften zum Monitoring. Insgesamt fasst das LFGB elf Gesetze zu einem Gesetzbuch zusammen und ergänzt die EU-Basisverordnung 178/2002. Den Inhalt des LFGB finden Sie hier.
LMHV – Lebensmittelhygieneverordnung
Die Lebensmittelhygieneverordnung definiert die Hygieneanforderungen, die beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln erfüllt werden müssen. In der LMHV ist unter anderem die Verpflichtung auf betriebliche Eigenkontrolle auf Schädlingsbefall festgeschrieben. Hier finden Sie die Inhalte der Lebensmittelhygieneverordnung.
TierSchG – Tierschutzgesetz
Das Tierschutzgesetz regelt im dritten Absatz unter §4 das Töten von Tieren. In der Schädlingsbekämpfung kommt insbesondere diesem Paragraphen des Tierschutzgesetzes besondere Bedeutung zu, wenn es um das Töten von Wirbeltieren wie Ratten und Mäusen geht. Für die Tötung von Wirbeltieren ist im Rahmen der Schädlingsbekämpfung ein Sachkundenachweis erforderlich.
Hier finden Sie alle Inhalte des Tierschutzgesetzes.
TRGS – Technische Regeln für Gefahrstoffe
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (kurz: TRGS) werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (kurz: AGS) aufgestellt und entwicklungsgerecht angepasst. Die Bekanntgabe der TRGS erfolgt im Bundesarbeitsblatt (BArbBl.) durch das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung. Das Blatt gibt Aufschluss über besondere Schutzmaßnahmen, die in der Schädlingsbekämpfung mit giftigen sowie gesundheitsschädlichen Stoffen und Zubereitungen anzutreffen sind (TRGS 523). Daneben spielt in der Schädlingsbekämpfung die TRGS 555 „Betriebsanweisung und Unterweisung nach §14 GefStoffV“ eine Rolle.
TRNS – Technische Regeln und Normen der Schädlingsbekämpfung
Die Technischen Regeln und Normen der Schädlingsbekämpfung (kurz: TRNS) sind durch den TRNS-Ausschuss des Deutschen-Schädlingsbekämpfer-Verbandes aufgestellt worden, der die TRNS regelmäßig prüft und ggf. ergänzt oder anpasst. Es gibt keine gesetzliche Vorschrift zur Anwendung der TRNS, dennoch handelt es sich hierbei um einen anerkannten Branchenstandard, der einen wichtigen Orientierungsrahmen für Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen schafft. Darüber hinaus ermöglichen TRNS Beurteilungssicherheit und tragen zum Erreichen einer Rechtssicherheit für alle Marktteilnehmer (Hersteller, Anwender, Verbraucher) bei. Die TRNS orientieren sich am Stand der Technik in der Schädlingsbekämpfung, weshalb sich der Ausschuss auch mit der Bewertung weiterentwickelter Methoden und Verfahren befasst und diese ggf. in das Normen- und Regelwerk aufnimmt. Hier können Sie sich über die TRNS informieren.
Biozid-Verordnung – Verordnung (EU) 528/2012
Als Biozid-Verordnung (teilweise auch als Biozid-Gesetz) wird die Verordnung (EU) No. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten bezeichnet. Die Biozid-Verordnung ist am 17.07.2012 in Kraft getreten und seit dem 01.09.2013 anwendbar. Durch die neue Biozid-Verordnung wurde die vorherige Biozid-Richtlinie RL 98/8/EG abgelöst. Mit der Biozid-Verordnung erfolgt eine europaweite Regulierung des Inverkehrbringens und der Verwendung von Biozidprodukten. Zu den Biozidprodukten gehören beispielsweise Desinfektionsmittel, Holzschutzmittel oder Schädlingsbekämpfungsmittel (Rodentizide) gegen Schadnager. Hier finden Sie weitere Informationen zur Biozid-Verordnung.
Verordnung (EG) 178/2002
Diese Verordnung des Europäischen Parlaments enthält allgemeine Prinzipien und Vorschriften des Lebensmittelrechts und beschäftigt sich mit der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit. In Artikel 14 der Verordnung wird unsichere Nahrung behandelt, worunter Produkte verstanden werden, die als gesundheitlich bedenklich einzustufen und damit nicht mehr zum Verzehr geeignet sind. Eine Zusammenfassung der Verordnung finden Sie hier.
Verordnung (EG) 852/2004
Die Verordnung (EG) 852/2004 definiert allgemeine Hygienevorschriften für Unternehmen der Lebensmittelindustrie, wobei es vorrangig um eine Festlegung der zu erreichenden Ziele in der Lebensmittelsicherheit geht. Unter anderem wird hier der Einsatz des HACCP-Konzeptes (Artikel 5) zur kontinuierlichen Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit gefordert. Weitere Forderungen der Verordnung sind gute allgemeine Hygienebedingungen, Schutz gegen Verunreinigungen sowie angemessene Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung. Informationen zur Verordnung (EG) 852/2004 finden Sie hier.