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Hausverbot für Marder:
Marderabwehr und Marderschutz

Der Steinmarder (auch als Hausmarder bekannt) ist ein häufiger Schädling, der sich auf Dachböden ansiedelt. Beim Vordringen in die Gebäude verursacht er Schäden an Isolierungen und anderen Materialien. Er verunreinigt befallene Räume mit seinem Kot und Beuteresten, was zu einer enormen Geruchsbelästigung und einem gesundheitlichen Risiko führt. Zusätzlich geht oft auch eine Geräuschbelästigung durch den nachtaktiven Steinmarder einher, wenn er auf dem Dachboden eines Wohngebäudes Einzug gehalten hat.

Neben der Marderabwehr ist der Marderschutz ein weiteres wichtiges Aufgabengebiet in der Schädlingsbekämpfung, wenn es um den Steinmarder geht. Der Marderschutz ist die zweite Maßnahme, die nach einer erfolgreichen Marderabwehr durchgeführt werden sollte bzw. ein Instrument der Prävention, um das Eindringen eines Marders in das Gebäude gar nicht erst zu ermöglichen. Für den Marderschutz ist eine gründliche Inspektion des Gebäudes erforderlich, um mögliche Ein- und Ausstiege zu lokalisieren und für den Marder unzugänglich umzugestalten.

Ein Marderbefall kann beispielsweise durch herausschauende Teile der Isolierung/Dämmung am Dach oder an typischen Mardertoiletten (Kotanhäufungen) erkannt werden.

Marderabwehr / Marderschutz durch die JARKOW Schädlingsbekämpfung

Die JARKOW Schädlingsbekämpfung ist Ihr Partner für Marderabwehr und Marderschutz. In der Marderabwehr kann dabei auf verschiedene Methoden wie die Vergrämung mithilfe von wirksamen, ökologischen Mitteln zurückgegriffen werden. Im Bereich des Marderschutzes nehmen wir erforderliche bauliche Maßnahmen vor, um ein erneutes Eindringen von Mardern ins Gebäude zu verhindern.

Im hessischen Jagdgesetz gibt es gesetzlich geregelte Jagdzeiten. Dies bedeutet ebenso, dass für den Marder Schonzeiten gelten. Die Schonzeit beim Steinmarder geht vom 28. Februar bis 16. Oktober. Die Schonzeit dient dem Schutz der Jungtiere, die in dieser Zeit geboren und herangezogen werden. Deswegen führen wir von Anfang März bis Mitte Oktober keinerlei Maßnahmen der Marderabwehr oder des Marderschutzes durch.

Vertrauen Sie bei der Lösung Ihres Marderproblems auf unsere Erfahrung und unser Wissen. Nehmen Sie für eine Beratung oder eine Terminvereinbarung einfach Kontakt per Mail oder Telefon mit uns auf. – Wir sind gerne für Sie da und freuen uns, von Ihnen zu hören!

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